PLANUNGSBÜRO FISCHER
Günterstalstr. 32 79100 Freiburg
Tel. 0761/70342-0 / -24
(Fax)
E.-Mail info@planungsbuerofischer.de
DARSTELLUNG DER
LEISTUNGSFÄHIGKEIT DES PLANUNGSBÜROS
Unser Planungsbüro ist in den folgenden
Bereichen schwerpunktmäßig tätig:
Bauleitplanung
·
Städtebauliche
und ökologische Rahmenpläne
·
Flächennutzungspläne
·
Voruntersuchungen
zur Bebauung
·
Bebauungspläne
Durchführung des gesamten Verfahrens nach §§ 3 + 4 BauGB
·
Ausarbeitung der
Stellungnahmen zu Anregungen und Bedenken
·
Ausarbeitung der
Sitzungsvorlagen in Abstimmung mit der Gemeinde
·
Stellungnahmen
zu Baugesuchen
Landschaftsplanung
·
Raumordnungsverfahren
·
Umweltverträglichkeitsstudien
·
Landschaftspläne
·
Umweltbericht
nach dem BauGB
·
Grünordnungspläne
·
Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen nach § 1a BauGB
·
Umwelterheblichkeitsprüfungen
nach dem UVP-Gesetz
·
Landschaftspflegerische
Begleitpläne
·
Biotopvernetzung
·
Ortsgestaltungspläne
Freiflächengestaltung
·
Platzgestaltung
·
Straßenraumgestaltung
·
Seitenbereichsgestaltung
beim Ausbau von Ortsdurchfahrten
·
Gestaltungsmaßnahmen
an privaten und öffentlichen Gebäuden
·
Parkanlagen
·
Sportanlagen
·
Friedhöfe
·
Kinderspielplätze
·
Golfplatz
Erschließungsplanung
·
Voruntersuchung
zur Erschließung von Baugebieten
·
Erschließungsplanung
insbesondere Straße
·
Koordination und
Abwicklung der gesamten Erschließungsmaßnahme
Fachplanungen
·
Stadtentwicklungsplanungen
·
Hochbauplanungen
zur städtebaulichen Gesamtplanung
·
Verkehrsuntersuchungen
Weitere Leistungen
·
Arbeiten zur
Lokale Agenda 21 (wie Moderation)
·
Anträge zum
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
·
Anträge zum
Landessanierungsprogramm (LSP)
·
Durchführung von
Sanierungsmaßnahmen
·
Durchführung des
gesamten Verfahrens nach §§ 3 + 4 BauGB
·
Stellungnahmen
zu Baugesuchen
Sowie
weitere Maßnahmen, bei denen wir mit den Fähigkeiten und dem Engagement des
Büros die Ziele unserer Auftraggeber erfüllen können.
Wie Sie ersehen können, ist das Planungsbüro
Fischer in einem breiten Spektrum der Fachplanungen tätig - von der
Stadtplanung über den Hochbau, die Garten- und Landschaftsplanung, der Straßen-
und Erschließungsplanung bis hin zur Übernahme von Leistungen zur Entlastung
der Verwaltung.
Die 11 festen bzw. freien MitarbeiterInnen des nunmehr seit über 30 Jahren in
Freiburg ansässigen Büros spiegeln diese breite Fächerung der Arbeitsbereiche
wider. 4 StadtplanerInnen bzw. HochbauarchitektInnen,
1 Garten- und Landschaftsarchitekt, 2 Zeichnerinnen,
3 Sekretärinnen sowie 1 Buchhalterin mit unterschiedlichen Schwerpunkten
arbeiten in ihren jeweiligen Fachbereichen. Innerhalb der letzten 12 Jahre hat
sich durch die gemeinsame Arbeit an konkreten Projekten und durch die ständige
Diskussion an Planungsinhalten ein Team gebildet, das je nach Bedarf durch
freie Mitarbeiter - Boden- und Lärmgutachter, Biologen, Geologen, Limnologen,
Statiker, Verkehrs-, Tiefbau- und Vermessungsingenieure u.a. - ergänzt wird.
Das Bearbeiten aufeinander aufbauender bzw.
sich ergänzender Planungen wie z.B.
-
der Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan
-
der Bebauungsplan mit Umweltbericht
bzw. von Umwelterheblichkeitsprüfungen nach dem UVP-Gesetz
- der Erschließung
- der Freiflächengestaltung
in einem Büro hat sich als effektiv
erwiesen. Grundlagen in Überschneidungsbereichen müssen nur einmal erhoben bzw.
angefordert werden, da der Informationsaustausch, die notwendigen Diskussionen
bzw. Abstimmungen auf "kurzem Weg" erledigt werden, ohne dass dabei
die Eigenständigkeit des Bearbeiters eingeschränkt wird.
Die 1991 installierte CAD-Anlage ist
inzwischen voll ausgelastet. Die seither durchgeführten Erweiterungen wurden
den jeweiligen Bedürfnissen in der Bauleitplanung sowie der
Erschließungsplanung angepasst, so dass wir inzwischen über eine flexibel
einsetzbare CAD-Anlage mit 5 Arbeitsplätzen verfügen. Aufmaßpläne,
die schon vom Vermessungsbüro "per Diskette" geliefert werden, sind
Grundlage für Bebauungs- und Gestaltungspläne, die in allen Detailschritten
maßgenau und termingerecht mit der Möglichkeit kurzfristig darstellbarer
Alternativen erarbeitet werden.
Die während des gesamten Planungsprozesses
gesicherte Zusammenarbeit mit Vermessungs- und Tiefbaubüros über
Datenübertragung "per Diskette" oder Modem ermöglicht einen
effektiveren und kostengünstigeren Planungsablauf.
Die CAD-Anlage bietet für Sie neben einer
schnellen Bearbeitung der Planung auch den Vorteil, Repräsentationszeichnungen
wie perspektive Darstellungen zur besseren
Veranschaulichung in Gemeinderatssitzungen und in Bürgerversammlungen
einzusetzen.
Mit einem langjährig qualifizierten
Erfahrungsstand garantieren wir Ihnen ein realitätsbezogenes Planen, auch im
Hinblick auf politische Durchsetzbarkeit.
Darüber hinaus möchten wir Sie auf die "Paketlösung"
unseres Büros hinweisen, mit der wir Ihnen ein umfassendes Angebot vom
Bebauungsplan bis zum fertig erschlossenen Bauplatz anbieten können. Dabei ist es
möglich, auch in Zusammenarbeit für Teilleistungen mit ortsansässigen
Ingenieurbüros, die zur Erschließung eines Baugebietes notwendigen Arbeiten
durch einen Ansprechpartner abzuwickeln. Diese für die Gemeinde effektive und
kostenreduzierende Vorgehensweise haben wir bereits in einigen Städten und
Gemeinden mit Erfolg praktiziert.
Durch die Zusammenarbeit mit kompetenten Erschließungsträger ist es uns auch möglich, die
Finanzierung der Erschließungsmaßnahme außerhalb des gemeindlichen Haushaltes
durchzuführen. Die Finanzierung erfolgt dabei durch die örtliche Sparkasse oder
die Landesbank. Sollte Interesse bestehen sind wir gerne bereit, mit einem
Vertreter des Erschließungsträgers Ihnen oder auch dem Gemeinderat die
Vorgehensweise zu erläutern.
Aus der Referenzliste können Sie entnehmen,
welche Planungen im Büro bisher durchgeführt wurden oder sich noch in der
Bearbeitung befinden.
Hinweisen möchten wir noch darauf, dass die
in der Gemeinde Stegen erfolgreich "Paketlösung" bereits mehrfach
veröffentlicht wurde (z.B. in den Zeitschriften "Architektur aktuell -
Freiburg" sowie "Bauen und Wirtschaft - Freiburg"), zum anderen
auf eine Maßnahme, für die dem Büro ein Preis im Rahmen des Wettbewerbes
"Beispielhaftes Bauen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald" zuerkannt
wurde (für die "Innerortgestaltung Kirchzarten"). Dabei lautete die
Urteilsbegründung: "Mit der Umgestaltung der innerörtlichen Hauptstraße
und der angrenzenden Bereiche zu einer Fußgängerzone entsteht eine Ortsmitte
von hoher räumlicher Qualität. Die großzügige Pflasterung mit einem
Mittelstreifen als Erinnerung an die alte Straße bietet allen Anrainern gute
Nutzungsmöglichkeiten. Der Entfaltungsspielraum wird erfreulicherweise nicht
durch eine überzogene Anzahl von Grünelementen oder Straßenmöblierungen
eingeschränkt. Die Anlage ist ein klarer, selbstverständlicher Beitrag zum
Problemfeld Fußgängerzonen.
Für evtl. Rückfragen stehen wir Ihnen gerne
zur Verfügung.
Planungsbüro Fischer
Günterstalstraße 32
79100 Freiburg
Tel. 0761/70342-0
Fax 0761/70342-24
E-Mail info@planungsbuerofischer.de