PLANUNGSBÜRO FISCHER

Günterstalstr. 32     79100 Freiburg

 

 

Tel. 0761/70342-0 /  -24  (Fax)

E.-Mail   info@planungsbuerofischer.de

 

DARSTELLUNG DER LEISTUNGSFÄHIGKEIT DES PLANUNGSBÜROS

Unser Planungsbüro ist in den folgenden Bereichen schwerpunktmäßig tätig:

Bauleitplanung

·        Städtebauliche und ökologische Rahmenpläne

·        Flächennutzungspläne

·        Voruntersuchungen zur Bebauung

·        Bebauungspläne Durchführung des gesamten Verfahrens nach §§ 3 + 4 BauGB

·        Ausarbeitung der Stellungnahmen zu Anregungen und Bedenken

·        Ausarbeitung der Sitzungsvorlagen in Abstimmung mit der Gemeinde

·        Stellungnahmen zu Baugesuchen

Landschaftsplanung

·        Raumordnungsverfahren

·        Umweltverträglichkeitsstudien

·        Landschaftspläne

·        Umweltbericht nach dem BauGB

·        Grünordnungspläne

·        Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach § 1a BauGB

·        Umwelterheblichkeitsprüfungen nach dem UVP-Gesetz

·        Landschaftspflegerische Begleitpläne

·        Biotopvernetzung

·        Ortsgestaltungspläne

Freiflächengestaltung

·        Platzgestaltung

·        Straßenraumgestaltung

·        Seitenbereichsgestaltung beim Ausbau von Ortsdurchfahrten

·        Gestaltungsmaßnahmen an privaten und öffentlichen Gebäuden

·        Parkanlagen

·        Sportanlagen

·        Friedhöfe

·        Kinderspielplätze

·        Golfplatz

Erschließungsplanung

·         Voruntersuchung zur Erschließung von Baugebieten

·         Erschließungsplanung insbesondere Straße

·         Koordination und Abwicklung der gesamten Erschließungsmaßnahme

Fachplanungen

·        Stadtentwicklungsplanungen

·        Hochbauplanungen zur städtebaulichen Gesamtplanung

·        Verkehrsuntersuchungen

Weitere Leistungen

·         Arbeiten zur Lokale Agenda 21 (wie Moderation)

·         Anträge zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

·         Anträge zum Landessanierungsprogramm (LSP)

·         Durchführung von Sanierungsmaßnahmen

·         Durchführung des gesamten Verfahrens nach §§ 3 + 4 BauGB

·         Stellungnahmen zu Baugesuchen

Sowie weitere Maßnahmen, bei denen wir mit den Fähigkeiten und dem Engagement des Büros die Ziele unserer Auftraggeber erfüllen können. 

Wie Sie ersehen können, ist das Planungsbüro Fischer in einem breiten Spektrum der Fachplanungen tätig - von der Stadtplanung über den Hochbau, die Garten- und Landschaftsplanung, der Straßen- und Erschließungsplanung bis hin zur Übernahme von Leistungen zur Entlastung der Verwaltung.

Die 11 festen bzw. freien MitarbeiterInnen des nunmehr seit über 30 Jahren in Freiburg ansässigen Büros spiegeln diese breite Fächerung der Arbeitsbereiche wider. 4 StadtplanerInnen bzw. HochbauarchitektInnen, 1 Garten- und Landschaftsarchitekt,  2 Zeichnerinnen, 3 Sekretärinnen sowie 1 Buchhalterin mit unterschiedlichen Schwerpunkten arbeiten in ihren jeweiligen Fachbereichen. Innerhalb der letzten 12 Jahre hat sich durch die gemeinsame Arbeit an konkreten Projekten und durch die ständige Diskussion an Planungsinhalten ein Team gebildet, das je nach Bedarf durch freie Mitarbeiter - Boden- und Lärmgutachter, Biologen, Geologen, Limnologen, Statiker, Verkehrs-, Tiefbau- und Vermessungsingenieure u.a. - ergänzt wird.

Das Bearbeiten aufeinander aufbauender bzw. sich ergänzender Planungen wie z.B.

- der Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan

- der Bebauungsplan mit Umweltbericht
bzw. von Umwelterheblichkeitsprüfungen nach dem UVP-Gesetz

- der Erschließung

- der Freiflächengestaltung

in einem Büro hat sich als effektiv erwiesen. Grundlagen in Überschneidungsbereichen müssen nur einmal erhoben bzw. angefordert werden, da der Informationsaustausch, die notwendigen Diskussionen bzw. Abstimmungen auf "kurzem Weg" erledigt werden, ohne dass dabei die Eigenständigkeit des Bearbeiters eingeschränkt wird.

Die 1991 installierte CAD-Anlage ist inzwischen voll ausgelastet. Die seither durchgeführten Erweiterungen wurden den jeweiligen Bedürfnissen in der Bauleitplanung sowie der Erschließungsplanung angepasst, so dass wir inzwischen über eine flexibel einsetzbare CAD-Anlage mit 5 Arbeitsplätzen verfügen. Aufmaßpläne, die schon vom Vermessungsbüro "per Diskette" geliefert werden, sind Grundlage für Bebauungs- und Gestaltungspläne, die in allen Detailschritten maßgenau und termingerecht mit der Möglichkeit kurzfristig darstellbarer Alternativen erarbeitet werden.

Die während des gesamten Planungsprozesses gesicherte Zusammenarbeit mit Vermessungs- und Tiefbaubüros über Datenübertragung "per Diskette" oder Modem ermöglicht einen effektiveren und kostengünstigeren Planungsablauf.

Die CAD-Anlage bietet für Sie neben einer schnellen Bearbeitung der Planung auch den Vorteil, Repräsentationszeichnungen wie perspektive Darstellungen zur besseren Veranschaulichung in Gemeinderatssitzungen und in Bürgerversammlungen einzusetzen.

Mit einem langjährig qualifizierten Erfahrungsstand garantieren wir Ihnen ein realitätsbezogenes Planen, auch im Hinblick auf politische Durchsetzbarkeit.

Darüber hinaus möchten wir Sie auf die "Paketlösung" unseres Büros hinweisen, mit der wir Ihnen ein umfassendes Angebot vom Bebauungsplan bis zum fertig erschlossenen Bauplatz anbieten können. Dabei ist es möglich, auch in Zusammenarbeit für Teilleistungen mit ortsansässigen Ingenieurbüros, die zur Erschließung eines Baugebietes notwendigen Arbeiten durch einen Ansprechpartner abzuwickeln. Diese für die Gemeinde effektive und kostenreduzierende Vorgehensweise haben wir bereits in einigen Städten und Gemeinden mit Erfolg praktiziert.

Durch die Zusammenarbeit mit kompetenten Erschließungsträger ist es uns auch möglich, die Finanzierung der Erschließungsmaßnahme außerhalb des gemeindlichen Haushaltes durchzuführen. Die Finanzierung erfolgt dabei durch die örtliche Sparkasse oder die Landesbank. Sollte Interesse bestehen sind wir gerne bereit, mit einem Vertreter des Erschließungsträgers Ihnen oder auch dem Gemeinderat die Vorgehensweise zu erläutern.

Aus der Referenzliste können Sie entnehmen, welche Planungen im Büro bisher durchgeführt wurden oder sich noch in der Bearbeitung befinden.

Hinweisen möchten wir noch darauf, dass die in der Gemeinde Stegen erfolgreich "Paketlösung" bereits mehrfach veröffentlicht wurde (z.B. in den Zeitschriften "Architektur aktuell - Freiburg" sowie "Bauen und Wirtschaft - Freiburg"), zum anderen auf eine Maßnahme, für die dem Büro ein Preis im Rahmen des Wettbewerbes "Beispielhaftes Bauen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald" zuerkannt wurde (für die "Innerortgestaltung Kirchzarten"). Dabei lautete die Urteilsbegründung: "Mit der Umgestaltung der innerörtlichen Hauptstraße und der angrenzenden Bereiche zu einer Fußgängerzone entsteht eine Ortsmitte von hoher räumlicher Qualität. Die großzügige Pflasterung mit einem Mittelstreifen als Erinnerung an die alte Straße bietet allen Anrainern gute Nutzungsmöglichkeiten. Der Entfaltungsspielraum wird erfreulicherweise nicht durch eine überzogene Anzahl von Grünelementen oder Straßenmöblierungen eingeschränkt. Die Anlage ist ein klarer, selbstverständlicher Beitrag zum Problemfeld Fußgängerzonen.

 

Für evtl. Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Planungsbüro Fischer

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